Wenn du im Ausland medizinische Versorgung benötigst, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten. Darüber hinaus deckt sie auch die Kosten für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst bezahlen müsstest.
Im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt, kommt die Reisekrankenversicherung bei einem Aufenthalt von unter einem Jahr zum Tragen.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, wenn du dich umentscheidest oder unerwartet aufgrund von Krankheit deine gebuchte Reise stornieren musst.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein willkürlicher Reiseabbruch wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Ausland eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Bei schweren Verletzungen mit dauerhaften körperlichen Schäden, die im Urlaub auftreten, übernimmt die Reiseunfallversicherung alle entstehenden Kosten.
Im Falle von Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer bestimmten Versicherungssumme.
Bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland bietet diese Versicherung Schutz. Sie übernimmt Prozesskosten und Gebühren, die sich unter anderem aus Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfe an. Sie übernimmt Aufgaben wie die Beschaffung von Informationen, die Organisation einer Rückreise oder Krankenbesuche und vieles mehr.
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